Österreichische Initiative zielt auf Umweltschutz, Vereinfachung und Inflationsabwehr in der Landwirtschaft.
Am 28. Juni 2024 präsentierte der österreichische Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig einen umfassend überarbeiteten GAP-Strategieplan bei der EU-Kommission. Dieser Plan konzentriert sich auf drei zentrale Bereiche: die Aufwertung des Agrarumweltprogramms ÖPUL, die Vereinfachung der Umsetzung und ein Impulsprogramm zur Abfederung der Inflation. Die formelle Genehmigung wird für September 2024 erwartet.
1. Attraktiveres Agrarumweltprogramm ÖPUL Das Agrarumweltprogramm ÖPUL wird durch neue Maßnahmen zur Förderung von Biodiversität, Klimaschutz und biologischer Bewirtschaftung erheblich aufgewertet:
- Zuschläge und Prämien: Einführung von Zuschlägen für Kreislaufwirtschaft bei Bio-Betrieben sowie Erhöhung der Prämien für gesamtbetriebliche Acker-Maßnahmen und Biodiversitätsflächen.
- Neue Öko-Regelung: Förderung von Stilllegungsflächen und Agroforst-Streifen.
- Flexibilisierung: Anpassung der Anbau- und Umbruchszeiten bei Begrünungen.
- Klimaschutzmaßnahmen: Ausweitung der Unterstützung für stickstoffreduzierte Fütterung bei Schweinen.
- Almwirtschaft: Einführung eines neuen Zuschlags für die Erstellung von Almweideplänen und erweiterte Naturschutzmaßnahmen auf der Alm.
2. Vereinfachungen in der GAP-Umsetzung Um die Umsetzung der GAP zu erleichtern, werden verschiedene Maßnahmen zur Reduktion der administrativen Belastung eingeführt:
- Streichung von Aufzeichnungspflichten: Vereinfachung bei Grünland-Biodiversitätsflächen, Tierwohl-Stallhaltung und Alm-Weidemeldungen.
- Freiwillige Erfüllung: Landwirte können die Verpflichtung, 4 Prozent der Ackerflächen brach liegen zu lassen, über eine freiwillige Öko-Regelung erfüllen.
- Anbaudiversifizierung: Ersetzung der Fruchtfolgeregelung durch eine Anbaudiversifizierung.
- Kontrollbefreiung: Betriebe unter 10 Hektar werden von Kontrollen und Sanktionen im Rahmen der Konditionalität befreit.
3. Impulsprogramm zur Abfederung der Inflation Zur Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte und zur Abfederung der Inflation werden zusätzlich 360 Millionen Euro von 2024 bis 2027 bereitgestellt:
- Erhöhte Leistungsabgeltungen: Anhebung der Leistungsabgeltungen im Agrarumweltprogramm um 8 Prozent.
- Ausgleichszulagen: Erhöhung der Ausgleichszulagen für benachteiligte Gebiete um 8 Prozent; für Betriebe der Erschwernisgruppe 3 und 4 sogar um 14 Prozent.
- Investitionsförderung: Erhöhung der Obergrenze der anrechenbaren Kosten für Investitionen in Tierwohl, Klima und Wassermanagement auf 500.000 Euro.
- Besonders tierfreundliche Stallbauten: Aufnahme von 50 Millionen Euro für die Investitionsförderung in besonders tierfreundliche Stallbauten in der Schweinhaltung ab dem 1. August 2024.
Diese weitreichenden Änderungen im überarbeiteten GAP-Strategieplan zielen darauf ab, die österreichische Landwirtschaft zukunftsfähiger und widerstandsfähiger zu machen. Sie fördern die Biodiversität, verstärken den Klimaschutz, unterstützen die Anpassung an den Klimawandel und verbessern die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Landwirtinnen und Landwirte.
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